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Verl?ngerung der Leihfrist

Wann kann eine Leihfrist verl?ngert werden?

  • Eine Verl?ngerung?der Leihfrist?ist?frühestens 10 Tage vor Ablauf der Leihfrist m?glich.
  • Nach Ablauf der Leihfrist ist keine Verl?ngerung mehr m?glich.
  • Eine Verl?ngerung ist nicht m?glich, wenn bereits eine Vormerkung von anderer Seite? vorliegt.
  • Die Leihfrist kann maximal zweimal verl?ngert werden. (Ausleihe von Pr?senzbest?nden durch Studierende und Nicht-Universit?tsangeh?rige: nur eine Verl?ngerung m?glich.)

Wie kann eine Leihfrist verl?ngert werden?

  • Am bequemsten für Sie ist es, wenn Sie die Leihfrist selbst im?im?OPAC verl?ngern (Meine Daten - Konto).
    M?glich sind sowohl Einzelverl?ngerungen als auch Gesamtkontoverl?ngerungen (Verl?ngerung der Leihfristen s?mtlicher entliehener Medien, sofern eine Verl?ngerung bereits m?glich ist).
  • Telefon:
    0821/598-5353
    Montag - Mittwoch 8.30-16.00 Uhr, Donnerstag 8.30-18.00 Uhr, Freitag 8.30-14.00 Uhr
  • E-Mail:
    ol@bibliothek.uni-augsburg.de

Kann eine verl?ngerte Leihfrist widerrufen werden?

  • Ja, das ist m?glich. Merkt sich w?hrend der verl?ngerten Leihfrist jemand auf das betreffende Medium vor, so kommt es zu einem?Widerruf der Verl?ngerung.
  • Sie werden per E-Mail benachrichtigt und haben dann ca. eine Woche Zeit, das Medium zurückzugeben.

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